Immobilienrecht

Zwischen dem Immobilienrecht und dem Bankrecht, aber auch dem Anlegerschutz bestehen weitreichende Überschneidungen.

Zu jedem Immobilienkauf gehört eine eingehende Überlegung zu Wert der Immobilie und deren Finanzierung.

Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit Sachverständigen und einem seriösen Immobilienmakler zusammen, so dass wir unterstützend zu allen Rechtsproblemen rund um die Immobilie, sei es bei Kauf oder Verkauf für die Mandanten tätig sein können.

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder als „Anlegerschutzanwalt“ betroffene Besitzer von „Schrottimmobilien “ aus verzweifelten Situationen herausgeholt. Dabei gelang es nicht selten alle Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber Banken zu beseitigen. Wir kennen die Abläufe und Mechanismen, so dass wir rechtzeitig und nachhaltig Schwachstellen in den Kaufverträgen aufdecken können.

Rechtsanwalt Vogelskamp als Kooperationspartner der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) ist ständig mit der Überprüfung von Baudarlehen, Rechten des Immobilienkäufers, Vorfälligkeitsentschädigungen und sonstigen vergleichbaren Bereichen befasst. Er steht Mandanten zu diesen Rechtsproblemen in der gesamten Bundesrepublik helfend zur Seite.

Seit einigen Jahren wird eine Vielzahl von Darlehensverträgen von Banken aus der gesamten Bundesrepublik auf die Wirksamkeit der jeweiligen Widerrufsbelehrungen in der Kanzlei überprüft. Auch mit diesem Spezialbereich des Immobilienrechtes befassen wir uns mit Erfolg.