Hand in Hand – Partnerschaftsvermittlung

Die Partnerschaftsvermittlungsfirma „Hand in Hand“, mit Sitz in Koblenz, wirbt in Zeitungen mit der Vermittlung von Lebenspartnern.

Aufgrund dieser Annoncen in den Tageszeitungen meldeten sich die von uns vertretenen Mandanten telefonisch bei „Hand in Hand“, da sie die Chance auf einen neuen Partner in ihrem Leben sahen.

Wir halten diese Art der Partnervermittlung und die gezahlten Honorare von bis zu 9.000,00 EUR für auflösbar.

Für unsere Mandanten setzen wir gerichtlich die Rückforderung des Honorars durch. Im Rahmen dieser gerichtlichen Auseinandersetzung lässt „Hand in Hand“ gerne vortragen, dass die Interessenten im ersten Telefongespräch bereits umfassend über die Art der Dienstleistung und die Höhe des Honorars aufgeklärt worden sein sollen.

Dieser Vortrag deckt sich nicht mit unseren Erfahrungen.

Denn die hier vertretenen Mandanten behaupten das Gegenteil und stellen glaubhaft dar, dass keinerlei Auskunft im vorgenannten Sinne telefonisch erfolgt sei. Erst anlässlich des Vertreterbesuches in den jeweiligen Wohnungen der Mandanten sei „die Katze aus dem Sack“ gelassen worden.

Die Frage der telefonischen Vorabbesprechung ist wichtig, weil Probleme des Haustürgeschäftes damit zusammenhängen. Ist der Vertreter, der bei Interessenten erscheint, bestellt, nachdem der Interessent zuvor telefonisch umfassend informiert wurde, kann er nicht ohne Weiteres von diesem Vertrag zurücktreten. Wir stellen diese Rechtsfragen gegenwärtig vor dem Landgericht Wuppertal zur Überprüfung.

Wir beraten und vertreten bundesweit Mandanten in allen Partnerschaftsangelegenheiten.