MS SANTA-R SCHIFFE – Geschädigte Anleger werden noch einmal zur Kasse gebeten

Anleger des Schiffsfonds MS SANTA-R Schiffe sollen nach einer in diesen Tagen von der Anwaltskanzlei Münze und Böhm, Hamburg, zugestellten Forderung erneut größere Beträge zahlen.

Die Anwälte fordern von den Kommanditisten des Schiffsfonds unter Fristsetzung die Rückzahlung aller Ausschüttungen. Dabei handelt es sich teilweise um Zahlungen, die der Schiffsfonds schon vor mehr als zehn Jahren an die Anleger geleistet hat. Dies ist für die Anleger deshalb besonders tragisch, weil sie schon durch die vom Amtsgericht Niebüll im Mai 2014 eröffnete Insolvenz des Schiffsfonds einen Großteil ihres Geldes verloren haben (Aktenzeichen:5 IN 104/13). Nun sollen die Geschädigten doppelt zur Kasse gebeten werden, indem ihnen das „Trostpflaster“ erhaltener Ausschüttungen auch noch weggenommen wird.


Die Zahlungsansprüche gegen die Anleger werden mit gesellschaftsrechtlichen Haftungsansprüchen begründet. Anleger sollten nicht einfach zahlen, sondern von einem Fachanwalt für das Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob die Ansprüche begründet sind. Dabei spielt eine Rolle, ob sich der Anspruch aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt. Der Bundesgerichtshof hat hohe Hürden für eine Rückforderung von Ausschüttungen gesetzt. Nicht jede Ausschüttung ist im Falle des Vermögensverfalles der Gesellschaft rückforderbar. Dies gilt auch für „gewinnunabhängige Ausschüttungen“.

Außerdem könnte die Forderung deshalb verjährt sein, weil der Anspruch bereits vor Jahren entstanden ist, da die MS „SANTA-R Schiffe“ z. B.  schon 2006 einen Verlust von ca. 30 Millionen Euro und 2012 einen Verlust von 25 Millionen Euro einfuhren.

Rechtsanwalt Vogelskamp, Wuppertal berät und vertritt geschädigte Fondsanleger, auch bereits vor den Gerichten.


Veröffenlicht am: 11. Januar 2018
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Richard Vogelskamp

Richard Vogelskamp

Rechtsanwalt, Wuppertal

Tätigkeitsfelder:

Bank- & Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz, Versicherungsrecht, Private und gewerbliche Insolvenzverfahren

Kurzbeschreibung:

Rechtsanwalt Vogelskamp ist seit 1980 Honoraranwalt der Verbraucherzentrale NRW mit Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht.Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).