Anwaltskanzlei
Vogelskamp




Rechtsanwalt Richard Vogelskamp

Träger des Bundesverdienstkreuzes

Laurentiusstr. 9

42103 Wuppertal

 

 

Herr Rechtsanwalt Richard Vogelskamp ist seit 1978 selbstständig in eigener Kanzlei in Wuppertal tätig.

In der Praxis am Laurentiusplatz, im Herzen der City von Wuppertal-Elberfeld, ist neben Rechtsanwalt Vogelskamp Herr Rechtsanwalt Marcus Benn tätig.


Die Anwälte bilden eine Kooperation und bearbeiten gemeinsam alle wesentlichen Rechtsgebiete. 
(siehe: www.vogelskamp-benn.de)

 

Schwerpunktmäßig: Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Familienrecht und allgemeines Zivilrecht.

 

 

Spezialisierung Rechtsanwalt Vogelskamp

 

Rechtsanwalt Vogelskamp ist seit 1980 Honoraranwalt der Verbraucher-Zentrale NRW 

(www.verbraucherzentrale-nrw.de).

 

Die aktuellen Tendenzen und Entwicklungen auf dem Gebiet des Verbraucherrechts werden in der Kanzlei beobachtet und in der Fallpraxis umgesetzt.

 

 

Anlegerschutz

 

Im Jahr 2003 gründeten 11 langjährig spezialisierte Anwaltskanzleien in Nordrhein-Westfalen den Verein "Anlegerschutzanwälte e. V.".

 

Rechtsanwalt Vogelskamp ist Gründungsmitglied dieses Vereins und hat von Beginn an die Zielsetzung und Programmatik des Vereins mitbestimmt. Zwischenzeitlich hat ein Mitglieder­zuwachs zu regionaler Ausweitung des Vereins auf weite Teile des Bundesgebietes geführt. Ihr Ziel beschreiben die Anlegerschutzanwälte wie folgt:

 

                        Die Stärkung der Rechte der Kunden von Finanzdienstleistungen

                        und Kapitalanlegern durch sorgfältige Beratung und Vertretung.

                        Die gegenseitige Unterstützung bei Rechtsauseinandersetzungen.

 

 

Wesentlich für die Interessenvertretung der Mandanten ist die Existenz eines "Netzwerkes". Ständige gegenseitige Informationen und Meinungsaustausch der spezialisierten Rechtsanwälte unter­einander zielen auf optimale Arbeitsergebnisse für den Mandanten. Dabei werden bundesweit ganz aktuelle Ergebnisse der Rechtssprechung in die Tätigkeiten einbezogen.

 

Rechtsanwalt Vogelskamp ist über die Vereinstätigkeit hinaus in einem Informationsverbund mit einer Vielzahl von Fachleuten auf dem Gebiet des Bank- und Anlegerschutzrechtes.

 

Die Rechtsvertretung erfolgt speziell für geschädigte Anleger im außergerichtlichen Bereich , als auch vor Gericht.

 

Ziel ist die Waffengleichheit für Bankkunden und Kapitalanleger auf folgenden Rechtsgebieten herzu­stellen:

 

              - Bankkredit

              - Wertpapierrecht

              - Immobilienfonds und deren Finanzierung

              - Gesellschaftsbeteiligungen (stille, atypisch stille, des Bürgerlichen- und

                des Handelsrechts)

              - Immobilienerwerb und Finanzierung ("Schrottimmobilien")

 

Wir helfen gegen Banken, Finanzvermittler und Anlagegesellschaften bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schlechtberatung, zur Rechtswahrung gesetzlicher Positionen - Haustürge­schäfte, Prospekthaftung etc.(www.anlegerschutzanwalt.de)

  

Rechtsanwalt Vogelskamp nimmt regelmäßig an Fortbildungs­maßnahmen auf dem Gebiet des Anlegerschutzrechtes und des Bank- und Kapitalmarktrechtes teil.

 

 

Verbraucherinsolvenz

 

Mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (1999) absolvierte Rechtsanwalt Vogelskamp Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen zur Erlangung spezieller Kenntnisse auf dem Gebiet des Verbraucherinsolvenzrechtes. Seit nunmehr 10 Jahren werden Einzelpersonen und selbst­ständige Gewerbetreibende in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in Fort­setzung im Rahmen von gerichtlichen Insolvenzverfahren bis hin zur Erlangung der Rest­schuldbefreiung vertreten und betreut.

Dabei führt die Kanzlei das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in eigener Verantwortung mit großer Umsicht für den Mandanten durch. Die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigungen für die Beantragung des gerichtlichen Verfahrens mit anschließendem Restschuldbefreiungsverfahren werden von Rechtsanwalt Vogelskamp in gegebenen Fällen ausgestellt.

 

Es gilt das Motto: Schulden sind kein Grund für Verzweiflung. Wir helfen.

 

 

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten

 

Herr Rechtsanwalt Vogelskamp ist seit vielen Jahren mit großem Engagement ehrenamtlich tätig.

 

Als Vorstandsmitglied des Vereins für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften des Kirchenkreises der Diakonie Wuppertal setzt er sich aus Überzeugung und mit ganzer Kraft für besonders hilfebedürftige Mitmenschen ein. (www.diakonie-wuppertal.de

Dies gilt auch im Rahmen seiner Tätigkeiten als Verweisanwalt des Deutschen Kinderschutzbundes. (www.dksb.de)

 

 

Am 13.04.2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Vogelskamp von Herrn Bundespräsidenten Johannes Rau in Anerkennung seiner besonderen Verdienste für die ehrenamtlichen Tätig­keiten das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ver­liehen. (Bundesverdienstkreuz)

(http://www.bundespraesident.de/artikel-,2.600374/Verdienstorden-der-Bundesrepub.htm)