|
Anwaltskanzlei |
![]() |
Rechtsanwalt Richard Vogelskamp Träger des Bundesverdienstkreuzes Laurentiusstr. 9 42103 Wuppertal |
|
Herr
Rechtsanwalt Richard Vogelskamp ist seit 1978 selbstständig in eigener Kanzlei
in Wuppertal tätig.
In der Praxis am Laurentiusplatz, im Herzen der City von Wuppertal-Elberfeld, ist neben Rechtsanwalt Vogelskamp Herr Rechtsanwalt Marcus Benn tätig. Die Anwälte bilden eine Kooperation und bearbeiten gemeinsam alle wesentlichen Rechtsgebiete. Schwerpunktmäßig: Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht,
Familienrecht und allgemeines Zivilrecht. Spezialisierung Rechtsanwalt Vogelskamp Rechtsanwalt Vogelskamp ist seit 1980 Honoraranwalt der Verbraucher-Zentrale NRW (www.verbraucherzentrale-nrw.de). Die
aktuellen Tendenzen und Entwicklungen auf dem Gebiet des Verbraucherrechts
werden in der Kanzlei beobachtet und in der Fallpraxis
umgesetzt. Anlegerschutz Im Jahr
2003 gründeten 11 langjährig spezialisierte Anwaltskanzleien in
Nordrhein-Westfalen den Verein "Anlegerschutzanwälte e.
V.". Rechtsanwalt
Vogelskamp ist Gründungsmitglied dieses Vereins und hat von Beginn an die
Zielsetzung und Programmatik des Vereins mitbestimmt. Zwischenzeitlich hat ein
Mitgliederzuwachs zu regionaler Ausweitung des Vereins auf weite Teile des
Bundesgebietes geführt. Ihr Ziel beschreiben die Anlegerschutzanwälte
wie folgt:
Die Stärkung der Rechte der Kunden von Finanzdienstleistungen
und Kapitalanlegern durch sorgfältige Beratung und
Vertretung. Die gegenseitige Unterstützung bei
Rechtsauseinandersetzungen. Wesentlich
für die Interessenvertretung der Mandanten ist die Existenz eines
"Netzwerkes". Ständige gegenseitige Informationen und Meinungsaustausch
der spezialisierten Rechtsanwälte untereinander zielen auf optimale
Arbeitsergebnisse für den Mandanten. Dabei werden bundesweit ganz aktuelle
Ergebnisse der Rechtssprechung in die Tätigkeiten
einbezogen. Rechtsanwalt
Vogelskamp ist über die Vereinstätigkeit hinaus in einem Informationsverbund mit
einer Vielzahl von Fachleuten auf dem Gebiet des Bank- und
Anlegerschutzrechtes. Die
Rechtsvertretung erfolgt speziell für geschädigte Anleger im außergerichtlichen
Bereich , als auch vor Gericht. Ziel ist
die Waffengleichheit für Bankkunden und Kapitalanleger auf folgenden
Rechtsgebieten herzustellen: - Bankkredit - Wertpapierrecht
- Immobilienfonds und deren Finanzierung
- Gesellschaftsbeteiligungen (stille, atypisch stille, des Bürgerlichen-
und
des Handelsrechts)
- Immobilienerwerb und Finanzierung
("Schrottimmobilien") Wir
helfen gegen Banken, Finanzvermittler und Anlagegesellschaften bei der
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schlechtberatung, zur Rechtswahrung gesetzlicher
Positionen - Haustürgeschäfte, Prospekthaftung etc.(www.anlegerschutzanwalt.de) Rechtsanwalt
Vogelskamp nimmt regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des
Anlegerschutzrechtes und des Bank- und Kapitalmarktrechtes
teil. Verbraucherinsolvenz Mit
Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (1999) absolvierte Rechtsanwalt
Vogelskamp Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen zur Erlangung spezieller
Kenntnisse auf dem Gebiet des Verbraucherinsolvenzrechtes. Seit nunmehr 10
Jahren werden Einzelpersonen und selbstständige Gewerbetreibende in
außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in Fortsetzung im
Rahmen von gerichtlichen Insolvenzverfahren bis hin zur Erlangung der
Restschuldbefreiung vertreten und betreut. Dabei
führt die Kanzlei das gesamte außergerichtliche
Schuldenbereinigungsverfahren in eigener Verantwortung mit großer Umsicht
für den Mandanten durch. Die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen
Bescheinigungen für die Beantragung des gerichtlichen Verfahrens mit
anschließendem Restschuldbefreiungsverfahren werden von Rechtsanwalt Vogelskamp
in gegebenen Fällen ausgestellt. Es gilt
das Motto: Schulden sind kein Grund für Verzweiflung. Wir
helfen. Ehrenamtliche Tätigkeiten Herr
Rechtsanwalt Vogelskamp ist seit vielen Jahren mit großem Engagement
ehrenamtlich tätig. Als
Vorstandsmitglied des Vereins für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften
des Kirchenkreises der Diakonie Wuppertal setzt er sich aus Überzeugung und mit
ganzer Kraft für besonders hilfebedürftige Mitmenschen ein. (www.diakonie-wuppertal.de)
Dies gilt auch im Rahmen seiner Tätigkeiten als Verweisanwalt des Deutschen Kinderschutzbundes. (www.dksb.de) Am 13.04.2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Vogelskamp von Herrn Bundespräsidenten Johannes Rau in Anerkennung seiner besonderen Verdienste für die ehrenamtlichen Tätigkeiten das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. (Bundesverdienstkreuz) (http://www.bundespraesident.de/artikel-,2.600374/Verdienstorden-der-Bundesrepub.htm) |
|