S.W.Immo-Fonds 2051 – Das traurige Ende

Anfang des Jahres 2019 teilt die S.W.Immo-Fonds 2051 den Anlegern mit, dass die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden soll.

Dies ist deshalb ein trauriges Ergebnis für die Gesellschafter weil damit ein enormer Vermögensverlust für die einzelnen Anleger einhergeht.

Die Geschäftsführung teilt in einem Rundschreiben an alle Gesellschafter mit, „dass die S.W.Immo-Fonds 2015 …nicht ansatzweise rentabel fortgeführt werden kann.“

Von einem Wirtschafsprüfer werden Abfindungs- und Anteilswerte für den einzelnen Anleger ermittelt, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt , das heisst nach 20 Jahren Laufzeit nur noch rund 15 % der gesamten Einlage ausmachen. Dabei war gegen Ende der 1990er Jahre mit großen Vesprechungen die Rentabilität der Anlage beworben worden.Die Untenehmensgruppr südwest activa, zu der die S.W.Immo-Fonds 2051 gehört ,hatte in 8/98 unter anderem mit „Zukunftssicherung durch Immobilieneigentum“ geworben. Wenn man berücksichtigt, dass in einem Zeitraum von gut 20 Jahren aus eingelegtem Kapital 85% Verlust produziert wurden, wundert man sich in Ansehung der ursprünglichen Werbung der südwest activa mit: „Die S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensveraltungs mbH & Co.KG (südwest activa) ist ein seriöses Unternehmen der SW-Unternehmensgruppe“.

Rechtsanwalt Vogelskamp, der Anleger dieser Gesellschaft seit langen Jahren und gegenwärtig vertritt, äussert vor Gericht Zweifel an den dargestellten Ergebnissen der Anteilswerte und Abfindungsguthaben.

Rechtsanwalt Vogelskamp klagt vor Gericht gegen die Gesellschaft in Ansehung der Einzelabfindungen für die jeweiligen Gesellschafter.

Sollten auch Sie Bedenken an der Auflösungs- und Abfindungspraxis der Gesellschaft haben, bzw. Betroffener sein, wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wir unterstützen die Anleger.